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   OLG Koblenz, 03.12.2014 - 13 UF 689/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50811
OLG Koblenz, 03.12.2014 - 13 UF 689/14 (https://dejure.org/2014,50811)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.12.2014 - 13 UF 689/14 (https://dejure.org/2014,50811)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - 13 UF 689/14 (https://dejure.org/2014,50811)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1666 Abs 1 BGB, § 49 FamFG, §§ 49 ff FamFG
    Sorgerechtsverfahren: Voraussetzungen für den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Zu den Voraussetzungen für den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1666
    Entzug der elterlichen Sorge im Wege einstweiliger Anordnung wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft der Kindesmutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entzug der elterlichen Sorge im Wege einstweiliger Anordnung wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft der Kindesmutter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1213
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.12.2014 - 13 UF 689/14
    Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, zuletzt im Beschluss vom 19. November 2014 (1 BvR 1178/14), dass Art. 6 Abs. 3 GG es nur dann erlaube, "ein Kind von seinen Eltern gegen deren Willen zu trennen, wenn die Eltern versagen oder wenn das Kind aus anderen Gründen zu verwahrlosen droht.

    Es " kann keine Kindeswohlgefährdung begründen, wenn die Haltung oder Lebensführung der Eltern von einem bestimmten, von Dritten für sinnvoll gehaltenen Lebensmodell abweicht und nicht die aus Sicht des Staates bestmögliche Entwicklung des Kindes unterstützt (BVerfG, a.a.O., Beschluss vom 19.11.2014 -1 BvR 1178/14 Rn 29).

  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.12.2014 - 13 UF 689/14
    Weil bereits der vorläufige Entzug des Sorgerechts einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Eltern und des Kindes darstellt und weil schon die vorläufige Herausnahme des Kindes aus der Familie Tatsachen schaffen kann, welche später nicht ohne Weiteres rückgängig zu machen sind, sind grundsätzlich auch bei einer Sorgerechtsentziehung im Eilverfahren hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung zu stellen (BVerfG FamRZ 2014, 907 Rn 21 ff).
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